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1319. Vor September 23. o. O.

Heinrich, Bischof von Breslau, bekennt gegenüber . . . , da nach dem Berichte des N., Domherrn seiner Kirche, nach dem Tode des A., Dechanten der Kirche . . . , bei der Wahl die Stimmen so getheilt waren, dass innerhalb der kanonischen Frist kein neuer Dechant "eurer" Kirche gewählt ward und ihm deshalb die Vergebung zufalle, so habe er die Dechantei dem Presbyter N. übertragen.

Formelbuch des Kl. Heinrichau etc. wie vorher. Ueber die Reihenfolge der Bresl. Dechanten vgl. Schles. Zeitschr. XXIV, 282.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.